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   VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02   

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VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02 (https://dejure.org/2003,12200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.2003 - 2 UE 2873/02 (https://dejure.org/2003,12200)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 2003 - 2 UE 2873/02 (https://dejure.org/2003,12200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BImSchG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG
    (Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung passiven Schallschutzes; Wiedereintritt in bereits geschlossene mündliche Verhandlung; Genügen einer Klage dem Bestimmtheitsgebot; Erstattung von Aufwendungen für notwendige Schallschutzmaßnahmen; Träger der Straßenbaulast als Anspruchsgegner; Bau ...

  • Judicialis

    BImSchG § 22; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Aufwendungsersatz für Schallschutzfenster am Luisenplatz in Wiesbaden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91

    Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt (14 UE 1897/91).

    Dieser Anspruch aus Art. 14 GG ist nicht (mehr) Gegenstand des hier noch anhängigen Verfahrensteils, sondern durch die - den erkennenden Senat bindenden - Beschlüsse des 14. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Februar 1998 (14 UE 1897/91) und 27. März 1998 (14 UE 794/98) abgetrennt und an das Landgericht Wiesbaden verwiesen worden.

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt voraus, dass dem gestörten Eigentümer gegenüber dem Störer "an sich" ein Abwehranspruch aus § 1004 BGB zusteht, den er aber aus besonderen Gründen nicht mit Erfolg geltend machen kann oder den geltend zu machen ihm nicht zuzumuten war oder ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978, BGHZ 72, 289 ; Urteil vom 7. April 2000, BGHZ 144, 200 ; Urteil vom 23. Februar 2001, BGHZ 147, 45 ).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt voraus, dass dem gestörten Eigentümer gegenüber dem Störer "an sich" ein Abwehranspruch aus § 1004 BGB zusteht, den er aber aus besonderen Gründen nicht mit Erfolg geltend machen kann oder den geltend zu machen ihm nicht zuzumuten war oder ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978, BGHZ 72, 289 ; Urteil vom 7. April 2000, BGHZ 144, 200 ; Urteil vom 23. Februar 2001, BGHZ 147, 45 ).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Ein Anspruch auf Gewährung passiven Schallschutzes wegen einer Steigerung des Verkehrslärms ohne Eingriff in die bauliche Substanz der Straße, also ein Anspruch auf Lärmsanierung an einer bestehenden Straße, lässt sich allenfalls aus Art. 14 GG oder wie der Bundesgerichtshof formuliert, aus "enteignendem" oder "enteignungsgleichem" Eingriff herleiten (vgl. Urteil vom 10. November 1987, NJW 88, 900; und Urteil vom 21. Januar 1999, DVBl. 99, 603).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Diese Frage ist jedoch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (UPR 97, 107) hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Abgesehen von dem speziellen Fall, dass den Inhaber eines Folgenbeseitigungsanspruchs eine erhebliche Mitverantwortung für die Störung seines Eigentums trifft und deshalb an die Stelle des Folgenbeseitigungsanspruchs ein Entschädigungsanspruch analog § 251 BGB tritt (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989, NJW 89, 2484), ist ein solches Rechtsinstitut in der Rechtsprechung nicht anerkannt und in der Literatur umstritten (vgl. einerseits Schoch, VwGO, § 113, Vorbemerkung 9; andererseits Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 113, Rdnr. 89).
  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt voraus, dass dem gestörten Eigentümer gegenüber dem Störer "an sich" ein Abwehranspruch aus § 1004 BGB zusteht, den er aber aus besonderen Gründen nicht mit Erfolg geltend machen kann oder den geltend zu machen ihm nicht zuzumuten war oder ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978, BGHZ 72, 289 ; Urteil vom 7. April 2000, BGHZ 144, 200 ; Urteil vom 23. Februar 2001, BGHZ 147, 45 ).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 2 Sätze 2 oder 3 HVwVfG (bzw. eine Gesamtanalogie inhaltsgleicher fachplanungsrechtlicher Vorschriften) kommt zwar in Betracht, wenn eine öffentliche Straße aufgrund eines Bebauungsplans gebaut oder wesentlich geändert werden soll (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1988, NJW 89, 467), diese Voraussetzung liegt hier aber, wie oben dargelegt, nicht vor.
  • BGH, 10.11.1987 - III ZR 204/86

    Enteignungsgleicher Eingriff - Verkehrsimmission - Innerstädtisches Mischgebiet -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Ein Anspruch auf Gewährung passiven Schallschutzes wegen einer Steigerung des Verkehrslärms ohne Eingriff in die bauliche Substanz der Straße, also ein Anspruch auf Lärmsanierung an einer bestehenden Straße, lässt sich allenfalls aus Art. 14 GG oder wie der Bundesgerichtshof formuliert, aus "enteignendem" oder "enteignungsgleichem" Eingriff herleiten (vgl. Urteil vom 10. November 1987, NJW 88, 900; und Urteil vom 21. Januar 1999, DVBl. 99, 603).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02
    Es ist zwar nicht auszuschließen, dass einzelne Kraftfahrer, die ein Parkhaus benutzen wollen, ohne diese "Abkürzung" ein anderes Parkhaus als die Tiefgarage ......platz anfahren würden, diese Zahl ist jedoch insbesondere in Relation zu der Grundbelastung der .....straße so gering, dass es nach der Überzeugung des Senats auszuschließen ist, dass sie eine spürbare Erhöhung des Verkehrslärms bewirkt (vgl. - zu unwesentlichen Baumaßnahmen - BVerwG, Beschluss vom 27. August 1996, UPR 97, 39; Urteil vom 20. Mai 1998, NVwZ 99, 67; Urteil vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz;

  • VGH Hessen, 15.09.2003 - 2 TJ 2544/99

    Rechtsanwalt; Erörterungsgebühr; telefonische Konferenzschaltung; Kosten für

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

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